Gestern verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil im Verfahren um den ZDF-Staatsvertrag. Mehrere Regelungen dieses Vertrages sind demnach verfassungswidrig. Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss auf ein Drittel reduziert werden. …read more