In einer für Internetportale aufschlussreichen Entscheidung hat das Landgericht (LG) München festgestellt, dass die Anforderungen an eine Kündigung des Nutzungsvertrages des Portals nicht zu hoch sein dürfen. Insbesondere sei es nicht zulässig, wenn die schriftliche Kündigung per Brief oder Fax erfolgen müsse. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die ein solches Schriftformerfordernis aufstellen, …read more