Die Figur der Pippi Langstrumpf ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung der Rechteinhaber für werbliche Zwecke verwendet werden. Aber gilt dies auch für Fotos von Menschen, die als Pippi Langstrumpf verkleidet sind? Der Bundesgerichtshof urteilte mit „Nein“ und hob damit eine anderslautende Entscheidung aus erster Instanz auf. …read more