Der Schokoladenhersteller Ritter Sport widersprach dem Urteil „mangelhaft“ der Stiftung Warentest über die Deklaration seiner Voll-Nuss-Schokolade öffentlich und vehement, erwirkte vor Gericht eine Einstweilige Verfügung, lehnte einen Vergleich ab – und hat nun erneut Recht bekommen. Denn die Richter am Landgericht (LG) München I wiesen den Widerspruch der Stiftung Warentest …read more