Ab dem 1. Januar 2014 werden die Nachweispflichten für Lieferungen ins EU-Ausland verschärft. Auch Onlinehändler müssen belegen können, dass die gelieferten Waren tatsächlich an ihrem Bestimmungsort im EU-Ausland angekommen sind. Können sie dies nicht, versagt das Finanzamt unter Umständen die Steuerfreiheit und setzt für die Lieferung Umsatzsteuer fest, warnt Dr. …read more