Vergangenen Monat verabschiedete auch der Bundesrat – der Bundestag hatte dies schon im Juni getan – das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“. Zwei für Unternehmen relevante Aspekte erläutert und kommentiert Rechtsanwalt Peter Schotthöfer. Kritisch sieht er vor allem das (vermeintliche) Recht einer juristischen oder natürlichen Person, Schadenersatz zu verlangen, wenn eine …read more