In einer Werbeanzeige hatte ein Elektronik-Einzelhändler für eine Vielzahl von Markengeräten geworben. Dabei führte er technische Details auf und nannte den Preis. Was fehlte, waren die Typenbezeichnungen der Geräte. Dies hatte die Wettbewerbszentrale beanstandet – zu Recht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied. …read more