Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil bestätigt, dass eine Markenanmeldung für den Begriff „Ready to fuck“ für verschiedene Waren und Dienstleistungen wie Papier, Bekleidung und Unterhaltung nicht möglich ist. Zwar sind die Buchstaben „uc“ durchgestrichen und von den Buchstaben „aa“ überlagert, der Begriff „Fuck“ sei aber klar erkennbar und …read more