Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat eine konkrete Abmahngefahr für Betreiber von Internetseiten beseitigt: Wer in seiner Domain neben der Art der angebotenen Dienstleistung auch den Ortsnamen nennt, handelt nicht irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts. …read more