In dem „Gefällt mir“-Button bei Facebook sieht das Landgericht (LG) Hamburg eine allgemeine, unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung. Dementsprechend wies es kürzlich eine Klage von Verbraucherschützern ab. Diese hatten das Gericht bemüht, weil die Teilname am Gewinnspiel eines Unternehmens auf dessen Facebook-Seite nur durch Anklicken des „Like“-Buttons möglich war. Darin sahen …read more